Fragen & Antworten
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71 Meter sind das Ergebnis eines sorgfältigen Planungsprozesses. Am Weiherweg stehen bereits heute zwei elfgeschossige Wohnhochhäuser aus den 1960er-Jahren. Das neue Hochhaus orientiert sich an der kantonalen Entwicklungsstrategie für die Binningerstrasse und bildet einen bewussten städtebaulichen Auftakt an der Stadtgrenze zu Basel. Das Bauen in die Höhe schont wertvolle Bodenfläche, schafft mehr Wohnraum auf weniger Grundfläche und ermöglicht gleichzeitig mehr Freiraum auf dem Areal. Genau das fordern Bund und Kanton mit ihrer Raumplanungsstrategie: Verdichtung nach innen statt Zersiedelung.
Alle Gebäude erfüllen vollständig die strengen kantonalen Vorschriften zum 2-Stunden-Schattenwurf. Das ist ein klarer Fortschritt gegenüber den heutigen Bauten, die diese Vorschriften nicht einhalten. Zudem sieht die Planung eine massgeschneiderte Höhenstaffelung der übrigen Gebäude vor, die ausdrücklich Rücksicht auf die bestehenden Einfamilienhäuser am Weiherweg und Herrenweg nimmt.
Der Quartierplan Weiherweg ist ein eigenständiges, klar abgegrenztes Vorhaben – er steht und fällt für sich. Wer ihn mit dem Teilzonenplan Binningerstrasse, verwechselt zwei rechtlich völlig unabhängige Verfahren. Ein Nein am Weiherweg stoppt keine Hochhäuser anderswo – es verhindert einzig dringend benötigten Wohnraum an einem idealen, bereits erschlossenen Standort.
Die Überbauung wird in zwei Etappen realisiert, damit die heutige Mieterschaft die Möglichkeit hat, am Ort wohnen zu bleiben und direkt in einen der Neubauten auf dem Areal umziehen kann. Würde man die Bauten sanieren, dann wäre dies nicht im bewohnten Zustand möglich. Alle Bewohner müssten somit die Häuser verlassen. Die neuen Wohnungen sind so geplant, dass sie für verschiedene Personengruppen geeignet sind: Familien, ältere Menschen und Einzelpersonen.
Die bestehenden Gebäude aus den Jahren 1965–1967 weisen gravierende Mängel bei Erdbebensicherheit, Brandschutz, Lärmschutz und Gebäudestatik auf und entsprechen nicht den heutigen Vorgaben für hindernisfreies Bauen gemäss SIA-Norm 500. Eine Sanierung ist technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar, weil sie unverhältnismässig hohe Baukosten und damit eine massive Erhöhung der Mietzinsen zur Folge gehabt hätte. Die neuen Wohnungen werden zu marktüblichen Konditionen vermietet – es entsteht kein «Luxuswohnraum», sondern zeitgemässer, attraktiver Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten. Zudem wird durch die Erhöhung der Anzahl Wohneinheiten der Druck auf dem Wohnungsmarkt etwas gelindert.
Das Angebot richtet sich an unterschiedliche Personengruppen: Familien, ältere Menschen und Einzelpersonen. Die Wohnungen werden in verschiedenen Grössen angeboten und sind auf die Bedürfnisse eines breiten Bevölkerungsquerschnitts ausgerichtet – kein Luxussegment, sondern zeitgemässer Wohnraum für Menschen, die in Allschwil leben und arbeiten wollen.
Die Wohnungen werden zu marktüblichen Konditionen angeboten. Das genaue Wohnungsangebot wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens festgelegt und kommuniziert.
Nein, es gibt nicht mehr Grünflächen in m², aber eine bessere Qualität. Das Mikroklima wird sich verbessern, sobald die neu gepflanzten Bäume über einige Jahre gewachsen sind.
Was sich aber grundlegend verändert, ist die Qualität und Zugänglichkeit des Aussenraums: Wo heute 34 oberirdische Parkplätze und wenig attraktive Asphaltflächen dominieren, entstehen öffentlich zugängliche Begegnungsorte, begrünte Höfe und eine Promenade. Der Quartierplan schreibt zudem vor, dass mindestens 30% des Areals nicht unterkellert werden dürfen. Auch gibt es Auflagen für die Bodenschicht über unterkellerten Räumen. Das sichert natürlichen Bodenaufbau, damit langfristig grosse Bäume wachsen können.
Ein Teil des heutigen Baumbestands wird gefällt werden müssen – das ist bei einem Projekt dieser Grössenordnung leider unvermeidlich. Der Quartierplan schreibt zwingend Ersatzpflanzungen vor, und der Grundsatz, bestehende Bäume wo immer möglich zu erhalten, ist im Planungsreglement verankert. Innerhalb des Quartierplanareals müssen mindestens 20 Bäume, die zu den mittel- bis grosskronige Arten zählen, sowie 25 kleinkronige Bäume oder Solitärsträucher stehen.
Visualisierungen zeigen jeweils den Zielzustand eines Projekts – in der Regel mit ausgewachsenen Bäumen, um die langfristige Qualität des Aussenraums zu veranschaulichen. Was die Visualisierung zeigt, ist das Ziel – was in 10 bis 20 Jahren auf dem Areal wachsen wird.
Der zentrale Freiraum des Areals ist laut Quartierplan-Reglement ausdrücklich öffentlich zugänglich. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine rechtlich verbindliche Vorgabe. Das Areal wird durchlässig gestaltet – mit Wegen, begrünten Plätzen, Grünflächen und Begegnungsorten, die für alle offen stehen.
Diese Befürchtung ist sachlich nicht begründet. Trotz nahezu Verdopplung der Wohnungen entstehen nur 7 zusätzliche Parkplätze: Die Zahl wird auf maximal 105 gedeckelt, alle unterirdisch. Der Planungsschlüssel von 0,3 bis 0,5 Parkplätzen pro Wohnung ist auf Wunsch der Gemeinde Allschwil bewusst tief gehalten. Durch die Neuanordnung der Einfahrt in die Einstellhalle wird der Quartierverkehr zudem gezielt entlastet. Das unabhängige Verkehrsgutachten bestätigt: Das Projekt führt zu keiner spürbaren Mehrbelastung des Strassennetzes. Gemäss Einwohnerratsbeschluss gibt keinen Anspruch auf Dauerparkkarten der Parkraumbewirtschaftung.
Der Quartierplan bringt ganz Allschwil einen konkreten Mehrwert. Der Investor ist gesetzlich verpflichtet, den durch die höhere Ausnützung entstehenden Mehrwert anteilsmässig an die Gemeinde abzuführen – CHF 4,25 Mio., die in einen Gemeindefonds fliessen und für Aufwertungen eingesetzt werden. Dazu kommen ein moderner Doppelkindergarten, neue Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie ein Areal, das nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards gebaut wird.
Der Infrastrukturbeitrag ist ein rechtlich zwingend vorgeschriebener Vorgang gemäss Raumplanungsgesetz. Bei einer Quartierplanänderung mit höherer Ausnützung muss der daraus entstehende Mehrwert transparent berechnet und anteilsmässig an die Gemeinde abgeführt werden. Das Geld fliesst in einen Gemeindefonds und wird gemäss Reglement für Aufwertungen eingesetzt.
Wachstum ist kein Selbstzweck – aber dieses Projekt bringt gezieltes, qualitatives Wachstum. Die neuen Bewohnerinnen und Bewohner sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die zur Finanzierung der Gemeinde beitragen. Der Quartierplan sichert zudem direkt einen Doppelkindergarten auf dem Areal – die Infrastruktur wächst mit. Entscheidend ist aber der übergeordnete Zusammenhang: Im Bachgraben und an der Binningerstrasse entstehen hunderte neue Arbeitsplätze. Wer die dazugehörigen Wohnungen verhindert, erzwingt mehr Pendlerverkehr, mehr Belastung der Strassen und erhöht den Druck auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt.
Allschwil wächst – mit oder ohne dieses Projekt. Die Frage ist nicht ob, sondern wie. Gemäss Prognosen wird die Gemeinde bis 2050 um weitere rund 1'600 Personen wachsen. Der Quartierplan Weiherweg ist ein Beitrag zu qualitativem Wachstum: auf einem bereits erschlossenen Areal, mit öffentlichem Mehrwert, nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards. Die Alternative – kein Wohnraum bei wachsender Nachfrage – führt zu Verdrängung, Verkehr und steigenden Mieten in der gesamten Gemeinde.
Der Wohnungsmarkt in der Region ist angespannt – das belegen aktuelle Zahlen. In Allschwil liegt die Leerwohnungsziffer bei 1,1% (Stand Juni 2025). Experten bezeichnen eine Leerwohnungsziffer unter 1% als «Wohnungsnotstand» – ab diesem Schwellenwert haben Mieterinnen und Mieter keine Verhandlungsmacht mehr und die Mietpreise steigen. Allschwil wächst seit Jahren kontinuierlich und wird laut Prognosen weiterwachsen. Der Bedarf ist real. Der Quartierplan Weiherweg liefert auf einem bereits erschlossenen Areal einen konkreten Beitrag zur Entspannung des Markts.
Ein Referendum ist ein legitimes demokratisches Instrument – und wir respektieren es als solches. Viele kennen das Projekt aktuell noch nicht wirklich – wir sehen es als die Aufgabe der Gemeinde, des Pro-Komitees und von Warteck Invest die Bevölkerung zu informieren und aktiv den Dialog zu suchen. Wir sind überzeugt, dass eine informierte Bevölkerung die Vorteile des Quartierplans sehen wird und diesem zustimmen wird.
Nein, ganz und gar nicht. Der Quartierplan Weiherweg durchlief einen mehrjährigen, rechtlich geregelten Planungsprozess mit mehrfacher öffentlicher Beteiligung. Im August 2023 wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz durchgeführt, in dem Einwände erhoben werden konnten. Die kantonale Arealbaukommission hat das Projekt geprüft und Anpassungen veranlasst, die in den überarbeiteten Plan eingeflossen sind. Die Verkehrs- und Planungskommission des Einwohnerrats hat den Quartierplan als vorberatende Kommission geprüft und verschiedene Anpassungen erwirkt. Der Einwohnerrat hat dem Quartierplan mit 21 Ja und 8 Nein bei 5 Enthaltungen, über alle Parteien hinweg, zugestimmt.
Der Quartierplan Weiherweg ist ein eigenständiges, klar abgegrenztes Vorhaben. Er hat nichts direkt mit dem Teilzonenplan Binningerstrasse zu tun – es sind rechtlich völlig unabhängige Verfahren. Ein Nein am Weiherweg verhindert keine anderen Hochhäuser – es verzögert einzig dringend benötigten Wohnraum an einem bereits erschlossenen Standort.
Die Energievorgaben sind nicht bloss eine Absichtserklärung, sondern werden im Quartierplanreglement rechtlich verbindlich festgehalten. Die Gemeinde hat damit ein Instrument, um die Einhaltung einzufordern. Die Energieversorgung soll zu mindestens 80% aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden – das ist die gesetzlich verpflichtende Mindestanforderung. Das Ziel von 100% erneuerbarer Energie geht darüber hinaus. Das Areal wird zudem nach dem Nachhaltigkeitsstandard SNBS Areal zertifiziert – einem anerkannten Schweizer Label, das Planung, Bau und Betrieb umfasst und von unabhängiger Stelle geprüft wird. Ein Nachhaltigkeitsspezialist war darum von Beginn weg Teil des Planungsteams.
Der Doppelkindergarten ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Allschwil – er ersetzt den bestehenden Einzel-Kindergarten auf dem Areal und wird von der Gemeinde betrieben. Die Bereitstellung ist im Quartierplanvertrag zwischen Warteck Invest und der Gemeinde verbindlich geregelt.
Das Geld fliesst in einen Fonds der Gemeinde Allschwil und wird gemäss Reglement für Aufwertungen im direkten Umfeld des Areals eingesetzt.
Ein Nein bedeutet: Das Projekt kann in dieser Form nicht realisiert werden. Die bestehenden Gebäude aus den 1960er-Jahren – mit ihren gravierenden Mängeln bei Erdbebensicherheit, Brandschutz und Energieeffizienz – bleiben stehen, bis eine neue Lösung gefunden ist. Die Gemeinde verliert den CHF 4,25 Mio. Infrastrukturbeitrag, den Doppelkindergarten und die neuen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das Wohnraumangebot in einer bereits angespannten Region wird nicht ausgebaut. Es ist nicht klar, ob und wann ein neues Projekt entwickelt werden könnte – das kostet Zeit, Geld und schafft Unsicherheit für alle Beteiligten.
Das ist eine Wunschvorstellung, keine realistische Einschätzung. Warteck Invest hat über mehrere Jahre und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde, dem Kanton und externen Fachleuten ein Projekt entwickelt, das den Gemeinderat, den Einwohnerrat und die kantonalen Behörden überzeugt hat. Es gibt keine Garantie, dass ein neues Projekt «besser» wäre - oder überhaupt zustande käme. Ein Nein bedeutet in erster Linie: Verzögerung. Verzögerung bei dringend benötigtem Wohnraum und bei der Aufwertung eines Quartiers.